Wenn einem das Leben sowieso gerade schon etwas schwerer mitspielt, dann möchte man sich gerne jede weitere Art von Streß vermeiden. Für Bezieher von Arbeitslosengeld, Hartz4 oder anderen Sozialleistungen gelten auch bei Umzügen teilweise besondere Regeln.
In diesen Fällen können die Kosten eines Sozialumzuges (auch Arbeitsamtsumzug, Bürgergeld-Umzug, Amtsumzug) häufig per Antrag beim Amt geltend gemacht werden. Dies muss aber mittels geeigneter und formgerechter Angebote von Umzugsunternehmen im vorhinein geschehen.
Schnelle, faire und formgerechte Angebote
Fachgerechte Demontage und Montage von Mobiliar und Hausrat
Einrichtung von Parkverbotszonen / Halteverbotszonen im Stadtgebiet Gießen (andere Städte auf Anfrage)
Verpackungsservice
Kauf oder Anmietung von Umzugsmaterial (Umzugskartons, Möbellifte,...)
Installation von elektronischen Kleingeräten
Einlagerung von Hausrat und Mobiliar
Entsorgung von Sperrmüll & Aufräumarbeiten
Interessiert an unserem Sozialumzug?
Rufen Sie am besten bei uns an und wir erklären Ihnen alle Einzelheiten persönlich.
Tel.: Mobil: 01525/4285494 auch WhatsApp oder SMS